Meldungen ans Implantateregister ab 1.1.2024 verpflichtend

Meldungen ans Implantateregister ab 1.1.2024 verpflichtend

Wir haben die Lösung – mit AMONDIS und ImplantDok

Ab Anfang 2024 treten die neuen Regelungen zur Meldung von Implantaten und Vergütung durch Kostenträger in Kraft. Gemeinsam mit Fa. XAXOA GmbH können wir Ihnen mit dem Zusammenspiel von AMONDIS und ImplantDok einen Lösungsweg aufzeigen.

Sie möchten mehr erfahren? Dann melden Sie sich jederzeit gerne bei Ihrem Vertriebsansprechpartner!

Ist Ihre IT-Infrastruktur außerdem bereits für die Dokumentation sowie Meldung der Implantate und
Prothesen gerüstet?

Unsere Lösung AMONDIS Patientenbezogene Materialdokumentation (PMD) bietet hier gleich mehrere Vorteile:

  • Fallbezogene Dokumentation der Artikel
  • Bereitstellung der Dokumentationsdaten an Partnersysteme (z.B. KIS, Archiv, etc.)
  • MPG-konforme Nachvollziehbarkeit der bevorrateten und implantierten Artikel
  • Generierung automatischer Folgeprozesse, wie
    • Interne Nachbestellung in Einkauf/Apotheke
    • Externe Nachbestellung bei Lieferanten (z.B. Konsi-, Kauf- und Leihartikel)
    • Meldung Leistungsdaten an Controlling
  • Integration in viele KIS-/ und Materialwirtschaftssysteme sowie Systeme Ihrer externen Lieferapotheke
  • Bestandsführung auf Station, OP, Leistungsstelle
  • Integration Sieb- und Instrumentendokumentation durch Anbindung von ZSVA/AEMP-Systemen
  • Datenkommunikation zu Partnersystemen in Ihrer heterogenen IT-Landschaft (z.B. OP-Dokusysteme, HKL, ENDO, etc.).
    Wir stellen einen zentralen fallbezogenen Material-Akt dar.
  • Die Meldung der Daten an das Implantateregister enthält viele Informationen aus dem Behandlungsverlauf im KIS und ist über die Telematik-Infrastruktur zu übermitteln.
    Wir stellen Ihrem KIS den fallbezogenen Material-Akt über Schnittstellen zur Verfügung.
    Wir sind hierzu bereits mit den ersten KIS-Anbietern im Gespräch.

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