Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ab 01.01.2023

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ab 01.01.2023

Mit dem 01.01.2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft und betrifft im ersten Schritt sämtliche Unternehmen mit 3.000 Mitarbeitern und mehr. Mit diesem Gesetz soll die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in Lieferketten mittels definierter Sorgfaltspflichten geregelt werden.

Eines der Kernelemente ist dabei die Konzipierung eines geeignetes Risikomanagements, um Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltschädigungen identifizieren und eliminieren zu können. Die Verantwortung zur Beachtung des Gesetzes endet dabei nicht am eigenen Werkstor, sondern erstreckt sich entlang der gesamten Lieferkette (z.B. Vertragspartner, Zulieferer etc.).

Wir unterstützen Sie!
Bitte melden Sie hierzu bezüglich einer genaueren Abstimmung zeitnah bei uns:
kontakt@uhb-consulting.de

Wir arbeiten aktuell an einem Konzept bezüglich einer geeigneten Dokumentation des Gesetzes in AMONDIS.

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