3 Milliarden Euro stehen den Einrichtungen im Gesundheitswesen zur Digitalisierung zu Verfügung.

3 Milliarden Euro stehen den Einrichtungen im Gesundheitswesen zur Digitalisierung zu Verfügung.

Mit dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) werden Investitionen in eine moderne und bessere investive Ausstattung ermöglicht. Ziel ist es die Digitalisierung der Krankenhäuser voranzutreiben, um eine Optimierung der medizinischen Versorgung, Souveränität und Selbstbestimmung der Patienten und Patientinnen, Sicherstellung der Versorgungsqualität und neue Perspektiven für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu erreichen.

 

Die Einrichtungen haben zwei Jahre Zeit, um die „digitale Reife“ zu erlangen. Dabei erfolgt die erste Vermessung im Juni 2021, die zweite Vermessung wird im Juni 2023 durchgeführt.
Ab dem 01.01.2025 drohen der Einrichtung bis zu 2 % Strafabschlag für jeden voll- und teilstationären Fall, sofern ein Krankenhaus nicht sämtliche in §19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2-6 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung aufgezählten digitalen Dienste bereitstellt.

Mindestens 15 % der bewilligten Fördermittel müssen für Maßnahmen der Verbesserung der IT-Sicherheit verwendet werden!

Die ClinicView GmbH bietet mit dem MediCockpit ein KIS-Ausfallsystem an, welches bei einem IT-Ausfall (KIS-, Netzwerk-, LAN-, Blackout, weitere Subsysteme) die Patientenversorgung sicherstellt. Dabei können für administrativ erfasste Patienten neben den Daten des angebundenen KIS ebenfalls Daten aus einem angebundenen Triage System angezeigt werden.
Zusätzlich unterstützt das Cockpit-Ausfallsystem die Übersicht der freien Betten in der Einrichtung, inklusive besonderer Hinweise zu Bettnachbarn (OP-Tag, Infektion, Alter etc.), Evakuierungslisten bei Schäden innerhalb der Einrichtung und unterstützt die Patientenverfolgung im Großschadensfall, bzw. Katastrophenalarm.

Sichern Sie sich Investition für den Fördertatbestand 10, IT-Sicherheit nach der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) (§19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10.
Mitigation (Milderung) von Informationssicherheits-Vorfällen (u. a. automatisierte Backup Systeme, lokaler Schadsoftwareschutz mit zentraler Steuerung).
Die Länder können bis zum 31.12.2021 Gelder beantragen, wobei die Anteile für die einzelnen Länder gedeckelt ist und keine Anträge mehr gestellt werden können, wenn der Anteil eines Bundeslandes ausgeschöpft ist.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Projekt.

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